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Claw Gear KD One Belt

346025.304.603

Claw Gear KD One Belt

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Kurzbeschreibung
Hochwertiger Claw Gear KD One Belt mit Mil Spec Gurtband mit AustriAlpin Cobra-Schnalle.
Material
Gurt: Nylon, Mil Spec Schnalle: Aluminium, Messing
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Beschreibung
Der Claw Gear KD One Belt ist durch sein Mil Spec Gurtband und die AustriAlpin Cobra® Original Schnalle sehr belastbar und individuell einsetzbar. Der Sicherheitsverschluss der Cobra® ist patentiert und gewährleistet sicherste Anwendung. Der Verschluss lässt sich weder einseitig noch unter Last öffnen. Auf das Mil Spec Gurtband ist eine Vertsärkung aus Tacticoat™ mit Laser Cut MOLLE/ PALS aufgenäht. Die Schlaufen dienen zum Anbringen zusätzlicher Ausrüstung und Befestigung des Claw Gear Hakens.
Details:
AustriAlpin Cobra® Original 25 mm Schnalle.
Mil-Spec Nylon Gurtband.
Tacticoat™ Verstärkung mit Laser Cut MOLLE/ PALS.
Claw Gear Stahlhaken zur Fixierung der Länge.
 
Breite: 44 mm.
Gewicht: ca. 190 g (Größe S).
 
Größen: S/ 80-88 cm, M/ 88-96 cm, L 96-104 cm, XL/ 104-112 cm.
 
Information im Rahmen der REACH-Verordnung
Gemäß der REACH - Verordnung, der Verordnung über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe in der Europäischen Union, informieren wir darüber, dass die für diese(s) Produkt(e) verwendeten
 
AUSTRIA ALPINE COBRA Klickschnallen und/oder Karabiner
 
aus Messing bestehen, also aus Kupferlegierungen gefertigt werden.
Die oben benannten Teilkomponenten aus Kupferlegierungen weisen Blei in Gehalten größer als 0,1% bis maximal 0,5% Masseprozent auf.  
Benennung: Blei CAS: 7439-92-1 / EINECS: 231-100-4
 
Unverändert bleiben die gefahrstoffrechtliche Einstufung, die Regeln zum sicheren Umgang mit Bleimetall sowie das Anwendungsspektrum der Produkte. Erzeugnisse aus Kupfer und Kupferlegierungen fallen nicht in den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) und unterliegen somit nicht der Einstufungs- und Kennzeichnungspflicht.
 
Da Blei auf der Kandidatenliste der REACH-Verordnung steht, erfüllen wir hiermit unsere Pflicht im Rahmen der REACH-Verordnung, Sie über dieses Vorkommen zu informieren.
 
 
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