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Blackhawk CQB Rigger´s Belt mit Cobra -Sicherheitsschnalle

78628.304.603
Blackhawk CQB Rigger´s Belt mit Cobra -Sicherheitsschnalle

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Kurzbeschreibung
Mit dem Rigger`s Belt mit Cobra -Sicherheitsschnalle von Blackhawk ist der Einsatz im Notfall jetzt noch einfacher geworden. Die strapazierfähige, robuste Gewebekonstruktion macht ihn zum Rigger Belt der Spitzenklasse.
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Beschreibung
Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit sind in taktischen Situationen von größter Bedeutung, und niemand versteht dies besser als Blackhawk. Die Cobra Sicherheitsschnalle lässt sich weder einseitig noch unter Last öffnen. Die Sicherheitsschnalle und der V-Ring erfüllen die anspruchsvollen PIA-H-7195-Standards.
 
Details:
Praktisch -Mit Cobra®-Schnellverschluss.
Sicher -Klett zur Fixierung der Überlänge.
Stark -1,75 Zoll 7.000 lb Zugfestigkeit.
PIA zertifizierter V-Ring.
Breite Sicherheitsgurtband: 4,5 cm.
Material: Polyamid; Aluminium, Messing; gehärteter Stahl.
Gewicht 275 g (Größe L).
 
Größe: S/85-101cm, M/92-117cm, L/112-136cm.
 
Information im Rahmen der REACH-Verordnung
Gemäß der REACH - Verordnung, der Verordnung über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe in der Europäischen Union, informieren wir darüber, dass die für diese(s) Produkt(e) verwendeten AUSTRIA ALPINE COBRA Klickschnallen und/oder Karabiner aus Messing bestehen, also aus Kupferlegierungen gefertigt werden. Die oben benannten Teilkomponenten aus Kupferlegierungen weisen Blei in Gehalten größer als 0,1% bis maximal 0,5% Masseprozent auf.  Benennung: Blei CAS: 7439-92-1 / EINECS: 231-100-4 Unverändert bleiben die gefahrstoffrechtliche Einstufung, die Regeln zum sicheren Umgang mit Bleimetall sowie das Anwendungsspektrum der Produkte. Erzeugnisse aus Kupfer und Kupferlegierungen fallen nicht in den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) und unterliegen somit nicht der Einstufungs- und Kennzeichnungspflicht. Da Blei auf der Kandidatenliste der REACH-Verordnung steht, erfüllen wir hiermit unsere Pflicht im Rahmen der REACH-Verordnung, Sie über dieses Vorkommen zu informieren
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