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Kurzbeschreibung
Das Tasmanian Tiger Modular Belt Set ist ein flacher Ausrüstungsgürtel mit MOLLE-System in Lasercut-Ausführung.
Material
Gurtband: Polyester Webbing; Schnalle: Aluminium: (AustriAlpin Cobra)
Beschreibung
Das Tasmanian Tiger Modular Belt Set ist ein flacher Ausrüstungsgürtel mit MOLLE-System in Lasercut-Ausführung. Der Gürtel ist auf der Innenseite mit Hakenklett versehen, um ihn an einem Innengürtel zu befestigen. Er ist in vier Größen erhältlich und mit einer originalen AustriAlpin Cobra-Schließe ausgestattet. Die Gürtelbreite beträgt 43 mm, in der Höhe befinden sich ein MOLLE-Schlitz und eine Schlaufe mit den Maßen 43 x 30 mm.
Details:
45 mm COBRA®-Schließe.
Inkl. Innengürtel.
Mit Hakenklett auf der Innenseite für die Befestigung an einem Innengürtel.
Lasercut MOLLE-System.
Größe S: min. 80 - max. 100 cm / Größe M: min. 95 - max. 115 cm / Größe L: min. 105 - max. 125 cm / Größe XL: min. 115 - max. 135 cm
Information im Rahmen der REACH-Verordnung
Gemäß der REACH - Verordnung, der Verordnung über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe in der Europäischen Union, informieren wir darüber, dass die für diese(s) Produkt(e) verwendeten
AUSTRIA ALPINE COBRA Klickschnallen und/oder Karabiner
aus Messing bestehen, also aus Kupferlegierungen gefertigt werden.
Die oben benannten Teilkomponenten aus Kupferlegierungen weisen Blei in Gehalten größer als 0,1% bis maximal 0,5% Masseprozent auf.
Benennung: Blei CAS: 7439-92-1 / EINECS: 231-100-4
Unverändert bleiben die gefahrstoffrechtliche Einstufung, die Regeln zum sicheren Umgang mit Bleimetall sowie das Anwendungsspektrum der Produkte. Erzeugnisse aus Kupfer und Kupferlegierungen fallen nicht in den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) und unterliegen somit nicht der Einstufungs- und Kennzeichnungspflicht.
Da Blei auf der Kandidatenliste der REACH-Verordnung steht, erfüllen wir hiermit unsere Pflicht im Rahmen der REACH-Verordnung, Sie über dieses Vorkommen zu informieren.
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