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Kurzbeschreibung
Der zweiteilige Condor LCS Cobra Gun Belt Ausrüstungsgürtel besteht aus einem Außengürtel aus strapazierfähigem Gurtband und einem abnehmbaren Innenpolster.
Material
Gurtband: 100% Polyamid; Schnalle: Aluminium, Messing (AustriAlpin Cobra® Original)
Beschreibung
Der zweiteilige Condor LCS Cobra Gun Belt besteht aus einem Außengürtel aus strapazierfähigem Gurtband und einem abnehmbaren Innenpolster. Der Außengürtel aus extrem reißfesten Webmaterial und der AustriAlpin Sicherheitsschnalle, ist auf der Außenseite mit Lasercut MOLLE versehen. Der Sicherheitsverschluss der Cobra Schnalle gewährleistet sicherste Anwendung. Der Verschluss lässt sich weder einseitig noch unter Last öffnen. Das Innenpolster ist auf der Körperseite mit einem weichen und rutschfesten Material versehen. Der Außengürtel kann in Verbindung mit dem Polster, mit einem separaten Innengürtel oder als eigenständiger Gürtel verwendet werden.
Details:
AustriAlpin Cobra® Original Schnalle.
Lasercut MOLLE.
Klettbares Innenpolster mit rutschfestem Material.
Small: ca. 87 - 98 cm.
Medium: 102 - 113 cm.
Large: 118 - 128 cm.
Gewicht: ca. 450 g (Größe S).
Information im Rahmen der REACH-Verordnung
Gemäß der REACH - Verordnung, der Verordnung über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe in der Europäischen Union, informieren wir darüber, dass die für diese(s) Produkt(e) verwendeten
AUSTRIA ALPINE COBRA Klickschnallen und/oder Karabiner
aus Messing bestehen, also aus Kupferlegierungen gefertigt werden.
Die oben benannten Teilkomponenten aus Kupferlegierungen weisen Blei in Gehalten größer als 0,1% bis maximal 0,5% Masseprozent auf.
Benennung: Blei CAS: 7439-92-1 / EINECS: 231-100-4
Unverändert bleiben die gefahrstoffrechtliche Einstufung, die Regeln zum sicheren Umgang mit Bleimetall sowie das Anwendungsspektrum der Produkte. Erzeugnisse aus Kupfer und Kupferlegierungen fallen nicht in den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) und unterliegen somit nicht der Einstufungs- und Kennzeichnungspflicht.
Da Blei auf der Kandidatenliste der REACH-Verordnung steht, erfüllen wir hiermit unsere Pflicht im Rahmen der REACH-Verordnung, Sie über dieses Vorkommen zu informieren.
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